Tipps und Tricks zur Optimierung von
FAQs und Hilfe-Seiten im Online-Shop

Wie kann ich Ware zurückschicken? +++ Habe ich Gewährleistung? +++
Wie kann ich für meine Bestellung bezahlen? +++ Wie kann ich meine Ware umtauschen?
FAQs und Hilfe-Seiten werden in vielen Online-Shops mit dem Ziel eingesetzt, den Kunden schnell und
zentral über wichtige (rechtliche) Fragen zum Online-Shop zu informieren. Für Online-Händler kann die

doppelte Verwendung von rechtlichen Ausführungen jedoch zur Abmahnquelle werden, wenn Wider-
sprüche (zu den Rechtstexten) erzeugt werden.

Vorsicht bei der Formulierung von FAQs und Hilfe-Seiten
Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn die Rechtstexte (AGB und Kundeninformationen, Impressum,
Widerrufsrecht, Datenschutz, und Zahlung und Versand) einmalig auf der Webseite unter entsprechend
bezeichneten Schaltflächen eingestellt werden. Mehrfachdarstellungen der rechtlichen Regelung (z.B.
„Wie kann ich Ware zurückschicken?“) unter verschiedenen Schaltflächen sind nicht erforderlich.

Wenn sich rechtliche Ausführungen doppeln oder – schlimmer noch – in einigen Punkten widerspre-
chen, wird der Verbraucher nicht mehr informiert, sondern schlicht und ergreifend in die Irre geführt,

was als unnötige Fehlerquelle Gegenstand von Abmahnungen werden kann.
Widersprüchliche oder doppelte Ausführungen, die den Kunden an das klassische „Kleingedruckte“
erinnern, verschrecken ihn. Wenn die Website unübersichtlich ist und der Nutzer sich nicht orientieren

kann, ist davon auszugehen, dass er die Seite sehr schnell wieder verlassen wird. Setzen Sie statt zahl-
reicher doppelter und sich im schlimmsten Fall widersprechender Ausführungen lieber auf eine klare

Struktur. Informieren Sie den Kunden daher gezielt. Der Trend im E-Commerce geht ohnehin zu einem
schnellen und transparenten Kauferlebnis.

Praxistipp
Verzichten Sie auf zusätzliche Beschreibungen zu Themen wie Zahlungs- oder Versandmodalitäten,
Bestellablauf oder Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechtes. Diese Regelungen sind bereits
ausführlich und abschließend in den Rechtstexten enthalten und bedürfen keiner weiteren Erläuterung
in FAQs, auf Hilfe-Seiten oder an anderen „vermeintlich“ zentralen Stellen.
Wollen Sie dennoch nicht gänzlich darauf verzichten, können Sie auf die entsprechenden Stellen in den
Rechtstexten verweisen oder verlinken.
Verwenden Sie die FAQs oder „Über uns-Seiten“ (oder ähnliche Formulierungen) stattdessen für
„nicht-rechtliche“ Inhalte. Beispielhaft können Hilfestellungen oder Informationen gegeben werden:
• Größenauswahl und Größentabelle
• Pflegehinweise bei Textilien
• Vorstellung des Unternehmens

• Geschichte und Bedingungen bei Herstellung der Produkte
• Anleitungen zur Eingabe von Gutscheincodes

Tipp: Gehen Sie diese Punkte noch einmal kritisch durch und lassen Sie sich dabei von einem Profi ge-
treu dem Motto „Vier Augen sehen mehr als zwei“ unterstützen.

Die 10 häufigsten Fehler auf FAQ- und Hilfe-Seiten in Online-Shops

  1. Widersprüchliche Hinweise auf Versandkosten
    Alle notwendigen Informationen zur Höhe der Versandkosten findet der Kunde unter der Schaltfläche
    „Zahlung und Versand“. Darüber hinaus ist in den meisten Fällen am Preis ein Link zur entsprechenden
    Schaltfläche vorhanden.
  2. Verwendung von unterschiedliche Widerrufsfristen

Alle notwendigen Informationen zur Länge seines Widerrufsrechtes findet der Kunde in der Widerrufs-
belehrung.

  1. Widersprüchlichen Angaben zu den angebotenen Zahlungsarten
    Alle notwendigen Hinweise zu den angebotenen Zahlungsarten findet der Kunde bereits unter der
    Schaltfläche „Zahlung und Versand“ oder ähnliche Formulierungen.
  2. Werbung mit versichertem Versand

Der Hinweis auf den versicherten Versand lässt den Eindruck entstehen, der Käufer trage die Ver-
sandgefahr, was bei einem Verbrauchsgüterkauf im Fernabsatz-Handel rechtlich unzutreffend ist. Die

Aussage „Versicherter Versand“ oder ähnliche Formulierungen sollten daher gänzlich entfernt werden.

  1. Widersprüchliche Hinweise auf Tragung der Rücksendekosten
    Alle notwendigen Hinweise zur Tragung der Rücksendekosten im Widerrufsfall findet der Kunde in der
    Widerrufsbelehrung.
  2. Fehlerhafte Hinweise über die Ausübung des Widerrufsrechtes

Besonders bei Fragen wie „Wie sende ich ein Produkt zurück?“ oder „Wie bekomme ich mein Geld zu-
rück?“ werden viele Fehler gemacht. Alle notwendigen Informationen zur Ausübung seines Widerrufs-
rechtes findet der Kunde in der Widerrufsbelehrung.entfernt wird.

  1. Falscher Hinweis auf Gewährleistungsrecht

Online-Händler sind verpflichtet, Verbrauchern beim Kauf von Neuwaren ein 2-jähriges Gewährleis-
tungsrecht einzuräumen. Ein erneuter Hinweis auf die Frist ist nicht erforderlich, da das Gewährleis-
tungsrecht ein gesetzliches Recht ist.

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© Händlerbund e.V. (Stand 30.07. 2018)

Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe des Hinweisblattes an Dritte ist zulässig,
soweit hieran keine Änderungen vorgenommen werden und insbesondere der Urheberhinweis nicht entfernt wird.

www.haendlerbund.de

Anwaltlich erstellt i.A. der Händlerbund Management AG (Stand: 22.01.2019)

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soweit hieran keine Änderungen vorgenommen werden und insbesondere der Urheberhinweis nicht entfernt wird.

  1. Fehlerhafte Hinweise auf den Umtausch
    „Dem Kunden steht ein 14-tägiges Umtauschrecht zu“, „Habe ich als Kunde ein Umtauschrecht?“ –
    solche oder ähnliche Aussagen findet man regelmäßig auf FAQ-Seiten im Online-Shop. Der Begriff
    Umtausch wird häufig missverstanden und es wird vergessen, dass der Umtauschwunsch des Kunden
    eine komplett neue Bestellung bedeutet. Über das Produkt, das umgetauscht werden soll, muss der
    Kunde also zunächst sein Widerrufsrecht ausüben. Als Folge wird der Vertrag über den ursprünglich
    bestellten Artikel rückabgewickelt.

Checken Sie Ihre Webseiten in Bezug auf diese Begrifflichkeiten noch einmal. Was meinen Sie mit „Um-
tausch“ wirklich?

  1. Widersprüchliche Hinweise zur Bestellung
    Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten
    darüber, welche Schritte für den Vertragsschluss notwendig sind. Diese Angaben sind deshalb bereits
    in rechtssicheren und vollständigen AGB und Kundeninformationen enthalten.
  2. Hinweise zur Verpackungsverordnung
    Seit dem 01.01.2009 sind die Hinweispflichten nach der Verpackungsverordnung weggefallen. Es obliegt
    jedem Online-Händler als Verkäufer die Pflicht, sich einem dualen Entsorgungssystem anzuschließen.

Eine Informationspflicht, dass der Kunde darüber informiert werden muss, besteht nicht. Ganz im Ge-
genteil: Insoweit besteht die Gefahr, dass derartige Hinweise als Werbung mit Selbstverständlichkeiten

und damit als wettbewerbswidrig angesehen werden könnte. Wir empfehlen deshalb, derartige Hinwei-
se zu entfernen.